Aufgrund meist längerer Ausführungsfristen werden bei Bauprojekten zwischen Vertragspartnern üblicherweise veränderliche Preise vereinbart. Diese werden auf Basis von Preisumrechnungsgrundlagen wertgesichert. Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) stellt dazu mit den „Baukostenveränderungen für Hochbau“ branchenspezifische Indexwerte (Baukostenindizes) für Arbeitskategorien des Bauwesens zur Verfügung. (Warenkörbe und Gewichtungen der einzelnen Arbeitskategorien: Download) Für Generalunternehmerleistungen im Hochbau wird zusätzlich, beginnend mit Jänner 2004, eine, aus einem gewichteten Mischsatz ausgewählter Arbeitskategorien berechnete, eigene Indexkategorie angeboten.
Je nach vertraglicher Vereinbarung, werden die Preise bei laufenden Verträgen entsprechend der Indexveränderung und dem Leistungsfortschritt angepasst (ÖNORM B 2111) oder es erfolgt eine einmalige Wertanpassung eines früher abgegebenen Angebotspreises.
Hier erfolgt auf Grundlage der Indexwerte eine Preisumrechnung gemäß ÖNORM B 2111 (Umrechnung veränderlicher Preise von Bauleistungen). Dabei werden, ausgehend von einer Preisbasis bis zu einem wählbaren Stichtag, Veränderungs- bzw. Umrechnungsprozentsätze für einzelne Preisperioden errechnet. Eine neue Preisperiode beginnt dann, wenn sich der Index seit der Preisbasis bzw. seit dem letzten Umrechnungsstichtag mindestens in Höhe des Schwellenwertes (abhängig von der Norm-Version) verändert hat. Mit den Umrechnungsprozentsätzen werden die vereinbarten Preise in der jeweiligen Preisperiode beaufschlagt. Berechnungsgrundlagen gemäß ÖNORM B 2111 Version bzw. individuell vereinbart:
Norm | Stichtag | Schwellenwert | Abminderungsfaktor |
---|---|---|---|
ÖNORM B 2111 1.5.2000 | Mai, November | 1% | Lohn: 0,98 |
ÖNORM B 2111 1.5.2007 | alle Monate | 2% | Lohn: 0,98 |
Individuell | alle Monate | individuell | kein |
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Arbeitskategorie (bei fehlender vertraglicher Vereinbarung die sachlich zutreffende)
Bundesland
Beobachtungszeitraum, von Preisbasis (Ende der Angebotsfrist bzw. Datum des Angebotes) bis zum Abrechnungsstichtag
Version der ÖNORM B 2111 oder einen individuellen Schwellenwert
Mit 'Berechnen' wird der Leistungszeitraum in Preisperioden unterteilt. Die zugehörigen Veränderungs- und Umrechnungsprozentsätze werden ausgewiesen
Ordnen Sie nun jeder Periode die gesamte abrechenbare Leistung jeweils von der Preisbasis bis zum Ende der betrachteten Preisperiode zu
Als Ergebnis erhalten Sie die angepassten Beträge je Leistungsperiode
Für jede einzelne Arbeitskategorie steht, beginnend mit Jänner 2000, nach Bundesland wählbar, eine Liste der vom BMAW (Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft) veröffentlichten Indexwerte (jeweils nach Preisanteilen Lohn und Sonstiges getrennt) zur Verfügung.
Als eigene Indexkategorie für Generalunternehmerleistungen wird, beginnend mit Jänner 2004, ein gewichteter Mischsatz ausgewählter Hochbau-Arbeitskategorien berechnet.
Warenkörbe und Gewichtungen der einzelnen Arbeitskategorien: Download
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Mit 'Ansicht' wird die Tabelle mit den monatlichen Indexwerten für Lohn und Sonstiges im gewählten Zeitraum angezeigt
Für den gewählten Zeitraum werden im Tabellenkopf die Veränderungsprozentsätze für Lohn und Sonstiges angezeigt
Die Ergebnisse können als PDF-Datei oder Excel-Tabelle exportiert werden.
Bitte Basiswechsel beachten: Mit Jänner 2021 wurden die Baukostenveränderungen für Hochbau auf die neue Zahlenbasis "Dezember 2020=100" umgestellt. Für Berechnungen mit einer Preisbasis vor dem 1. Jänner 2021 und Stichtagen ab Jänner 2021 können die Indexwerte in der bisherigen Zahlenbasis "Jänner 2000=100", "Dezember 2010=100", Dezember 2015=100“ bzw. „Dezember 2020=100“ verkettet dargestellt werden. Verkettungsfaktoren der einzelnen Arbeitskategorien mit unterschiedlichen Preisbasen können unter folgenden Links aufgerufen werden
Verkettungsfaktoren 2015-2010
Verkettungsfaktoren 2020-2015